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Ausgabedatum: 09.04.2002

Gesellschaft

Braut verbrannt - "grob fahrlässige" Handlung

Inder wird wegen Mitgift-Mord in Deutschland verurteilt

Von Srilatha Neitzel

Zum ersten Mal wurde in Deutschland einem Inder der Prozeß für eine in Indien begangene Tat gemacht. Der 39 - Jährige Gurdev S. mit deutschem Paß bekam 9 Jahre Haft wegen eines tödlichen Brandanschlags auf seine Braut.

Gurdev S. lebt seit 15 Jahren in Deutschland und ist mit einer deutschen Frau verheiratet. Trotzdem scheint er im März 2001 die 28-jährige Amarjit K. in Punjab geheiratet zu haben. Ihre Mitgift bestand aus Goldschmuck, Fernsehgerät, Motorroller, Kühlschrank und Kleider für 15 Angehörige des Angeklagten (insgesamt ein Wert von ca. 25.000 Euro.) Dies war für den Angeklagten Gurdev S. nicht genug; er wollte mehr, mehr Schmuck und ein Auto. Um seine materiellen Forderungen durchzusetzen, zündete er seine Braut an (in seiner Version der Dinge hätte er ein "kontrolliertes" Feuer entfacht).

Die Braut starb im Krankenhaus und konnte vor ihrem Tod den Namen ihres Mörders nennen, Gurdev S. (wobei eine andere Version behauptet, der Bruder des Bräutigams sei es gewesen). Wie dem auch sei, die Frau ist tot, vier Familienmitglieder von Gurdev S. sind in indischer Untersuchungshaft. Gurdev S. hätte auf Zeit spielen können, da kein Zeuge nach München gekommen ist.

Jedoch hätte er nie mehr nach Indien fahren können, da er dort sofort verhaftet worden wäre und ihm eine lebenslängliche Haftstrafe gedroht hätte. Gurdev S. hat nun die Tat gestanden, er wollte die Braut und deren Familie "nur" erschrecken und sei über Nepal nach Deutschland geflohen.

Um die 7000 Mitgift-Morde verzeichnet das indische Innenministerium jährlich. Ist die Mitgift nicht hoch genug, werden die Bräute meist kurz nach der Hochzeit umgebracht. Gesetzlich ist die Mitgift in Indien verboten. Jedoch halten sich nur wenige Familien an dieses Gesetz. Die Brauteltern stehen unter religiösem und gesellschaftlichem Zwang, ihre Töchter zu verheiraten, koste es was es wolle. Nichts ist schlimmer als eine unverheiratete Tochter.

Die Eltern der Männer nutzen diesen sozialen Zwang gerne aus und verlangen unglaubliche Dinge als Mitgift. In Indien wird seit Jahren gegen Mitgift-Morde angekämpft. Sobald eine Frau durch Feuer oder unnatürliche Weise stirbt, werden der Ehemann und nahe Verwandte wie seine Eltern, Brüder oder auch Neffen sofort verdächtigt und ihnen drohen bei Verurteilung hohe Haftstrafen.

Dennoch scheinen diese strengen Strafmaßnahmen die Menschen nicht abzuschrecken. Die Gier nach Konsumgüter, der leicht ergatterte Luxus durch Heirat, Mord und Heirat lockt die Menschen in einer Welt, wo Armut und Reichtum so nah aneinander liegen. Filme, TV, Werbung zeigen das schöne, angenehme Leben mit Gütern wie PKW, Waschmaschine, TV, Kühlschrank etc.

Die mag die gesellschaftlichen Hintergründe des Mitgift-Mordes erklären, entschuldigt aber in keinster Weise die Tat des Angeklagten. Gurdev S. habe keine Todesabsichten gehabt, sondern grob fahrlässig gehandelt, so der Richter. Aber schon die Absicht, einen Menschen mit Feuer zu erschrecken; die Absicht, aus Gier eine Familie auszuplündern, schreit nach lebenslanger Haft!

 

 

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